Kategorie: Strafrecht
Strafrecht – Der wohl sensibelste Aufgabenbereich eines Rechtsanwaltes
Wir entfalten unsere Tätigkeit im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts, wobei sich aus der wirtschafts-, steuer- und steuerstrafrechtstrafrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei besondere Möglichkeiten im Bereich des Steuerstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts und Insolvenzstrafrechts ergeben.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen – ob Unternehmer oder Privatperson – umfassende Strafverteidigung in jeder Lage des Verfahrens an – von Beratungsleistungen noch vor Einleitung eines staatlichen Verfahrens, über das Ermittlungsverfahren bis zum gerichtlichen Verfahren.
So helfen wir Ihnen Ihre Einlassung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu gestalten, begleiten Sie auf Ihren Wunsch zu Vernehmung oder stehen Ihnen bei Durchsuchungen, Inhaftierungen und anderen Ermittlungsmaßnahmen zur Seite und vertreten Sie vor Gericht. Dabei sind wir stets darum bemüht, eingeleitete Verfahren zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
Aber auch wenn Sie nicht als Beschuldigter betroffen sind, können wir viel für Sie tun.
Als Opfer haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, dass das Strafverfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit betrieben wird. Hierbei können wir Sie z. B. durch Vertretung im Neben- oder Privatklageverfahren unterstützen. Zudem besteht die Möglichkeit, im Wege des Adhäsionsverfahrens Schadensersatz oder Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren erlangen zu können.
Schließlich bieten wir auch Dienstleistungen für Zeugen an. Wir können Sie im Vorfeld von Vernehmung oder Gerichtsverhandlungen über ein bestehendes Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht informieren, was insbesondere im Hinblick auf – ggf. auch spätere – eigene Verfahren von Belang sein kann. Zudem kann in besonderen Fällen der Umfang Ihrer Zeugnispflicht beschränkt sein. Auch diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Hier erhalten Sie einen Überblick über ausgewählte Teilrechtsgebiete des Wirtschaftsrechts, auf denen wir für Sie tätig sind: