Kategorie: Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht – der Klassiker. Ein Leben lang.
Ob als Unternehmer oder privat – ihr ganzes Leben lang stehen Sie in rechtlichen Beziehungen zu Ihren Mitmenschen. Und diese sind zumeist durch das Zivilrecht geregelt.
Dabei kann das konkrete Rechtsverhältnis durch seitenlange Verträge ausgestaltet oder durch bloßen Handschlag begründet worden sein. Aber in allen Fällen kommen die gesetzlichen Regelungen des Zivilrechts zur Anwendung. Vollständig wenn das Rechtsverhältnis nicht näher ausgestaltet wurde oder nachrangig, wenn die geschlossenen Verträge Lücken aufweisen oder im Wege der AGB-Kontrolle.
Innerhalb dieser Rechtsverhältnisse kann es um vieles gehen. So kann z. B. ein von Ihnen gekaufter Gegenstand oder eine von Ihnen geleistete Werkleistung mangelhaft sein. Es stehen dann sog. Gewährleistungsrechte in Rede. Betroffen sein können auch Mietverhältnisse – über Wohnungen, Büroräume, Fahrzeuge oder Maschinen. Häufiger Gegenstand von zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen sind auch Schadensersatzansprüche, etwa wegen Vertragsverletzung oder eines Unfalls. Diese Liste von Beispielen ließe sich beliebig verlängern – das Zivilrecht ist so abwechslungsreich wie das Leben selbst.
Wir stehen Ihnen in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten zur Seite – bei der Gestaltung von Verträgen, bei der Errichtung und Pflege Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Auslegung von Verträgen und AGB. Selbstverständlich treten wir auch für die konsequente und schnelle Durchsetzung Ihrer Rechte ein.