Kaufrecht

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Kaufverträge gehören zu den am Häufigsten abgeschlossenen Verträgen. Entsprechend gibt es eine Vielzahl an möglichen Problemstellungen.

Damit diese Probleme nicht Ihre Probleme werden, sind wir für Sie da! Ob es sich um eine Sache, eine Immobilie oder ein Recht handelt – wir beraten Sie gerne und wahren Ihre Interessen.

In Betracht kommen z. B. folgende Situationen:

  • Ein von Ihnen gekaufter Gegenstand wird nicht geliefert, oder Sie können einen verkauften Gegenstand nicht liefern,
  • ein von Ihnen gekaufter oder verkaufter Gegenstand weist Mängel auf,
  • Sie haben als Käufer oder Verkäufer über die Art und Weise der Nacherfüllung (Neulieferung oder Reparatur) und die Kostentragung hierfür zu entscheiden,
  • ein Mangel an einem von Ihnen gekauften oder verkauften Gegenstand hat zu weitergehendem Schaden geführt und Sie begehren Ersatz bzw. wehren sich gegen geltend gemachte Ersatzansprüche,
  • Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung wegen eines gekauften Gegenstandes oder Sie sind einem solchen ausgesetzt oder
  • Ihr Eigenheim weist Mängel auf, die Ihnen verschwiegen wurde.

Wir gestalten für Sie Verträge, überprüfen bestehendes oder von Ihrem Geschäftspartner vorgeschlagenes Vertragswerk und beraten Sie über die Rechte, die Sie in Ihrer jeweiligen Situation geltend machen können und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei Vertragsverhandlungen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent gerichtlich und außergerichtlich.