Mietrecht

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Mietverträge bringen häufig eine Reihe von Problemen mit sich. Diese resultieren nicht zuletzt daraus, dass das vorgefertigte Mietverträge bereits unzulässige Klauseln enthalten oder mögliche Probleme nicht bereits in Vorfeld erkannt undgeklärt werden.

Wir beraten Sie gerne vor, während und am Ende Ihres Mietverhältnisses.

Wenn Sie z. B. Geschäftsräume mieten oder vermieten wollen, gestalten wir Ihren Mietvertrag. Selbstverständlich überprüfen wir auch Ihnen bereits überreichte Mietverträge, machen Sie auf etwaige Risiken aufmerksam und helfen Ihnen, das Vertragswerk an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Falls das Mietverhältnis bereits begründet wurde, kümmern wir uns darum, die Probleme zu lösen, die während der Mietdauer entstehen können. Hierzu gehören z. B. Mängel- und Gewährleistungsrechte, Mieterhöhungen sowie die Kostentragung für Reparaturen und Renovierungen.

Auch gegen Ende des Mietverhältnisses treten erfahrungsgemäß eine Reihe von Schwierigkeiten auf, bei denen wir Ihnen zur Seite stehen. So können sich für Sie u.a. folgende Fragen ergeben:

Wer ist für die Endrenovierung zuständig? Wurde eine wirksame Vereinbarung hierüber getroffen? Sollen Sie Schäden reparieren, die bereits vor Mietbeginn vorhanden waren? Wie und wann bekommen Sie Ihre Kaution zurück?

Die aufgeworfenen Probleme lassen bereits erkennen, dass für eine Vielzahl von Mietverhältnisses die Anwendung den Mietrechts allein nicht ausreicht. Vielmehr müssen aufrund der häufigen Verwendung von Formular- oder in sonstiger Weise einseitig gestellten Verträgen auch Aspekte des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden.

Hier unterstützen wir Sie mit umfassender Beratung und helfen Ihnen, Mietverhältnisse optimal abzuwickeln. Selbstverständlich setzen wir Ihre Interessen auch gerichtlich und außergerichtlich um, wenn dies erforderlich werden sollte.