Steuerstrafrecht

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Das Wirtschaftsleben ist durchzogen von steuerrechtlichen Regelungen. Diese sind verbunden mit Aufwand für den Unternehmer – und natürlich mit “Kosten”. So kommt es häufig vor, dass steuerliche Pflichten über die Alltagsarbeit vernachlässigt oder Steuern bewusst hinterzogen werden.

In beiden Fällen ist eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll. Das gilt auch dann, wenn Sie durch einen Steuerberater beraten werden: Dieser ist nicht zur Vertretung vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gerichten befugt.

Zudem ist es sinnvoll, steuerstrafrechtliche Beratung auch schon im Vorfeld von ungewöhnlichen Geschäftsvorhaben in Anspruch zu nehmen – so können Strafbarkeiten von Anfang an vermieden werden.

Neben der Verteidigung in jeder Lage eines Steuerstrafverfahrens zählt daher auch die präventive Beratung zu unserem Dienstleistungsangebot.

Schließlich sind auch Situationen denkbar, in denen Sie eine sog. steuerliche Selbstanzeige in Erwägung ziehen – etwa weil Sie einen Fehler in Ihren Steuererklärungen entdeckt haben oder sogar eine Steuerhinterziehung entdeckt zu werden droht. Auch in diesen Fällen beraten und unterstützen wir Sie gern!