Selbstanzeige

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Die Strafverfolgungsbehörden intensivieren ihre Ermittlungsbemühungen hinsichtlich der Wirtschaftskriminalität, die Finanzbehörden weiten Ihre Kontrolle von Unternehmen aus.

Zudem werden den Finanzbehörden immer wieder Daten über Steuersünder zugespielt – in großem Stil aus dem Ausland, aufgrund von Streitigkeiten durch ehemalige Geschäftspartner oder im Zusammenhang mit einer Ehescheidung/Trennung.

Egal, ob Steuern versehentlich oder vorsätzlich verkürzt wurden, eine frühzeitige Beratung über die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige sollte in jedem Fall erwogen werden. Dies gilt umso mehr, als gegenwärtig in Gesetzgeberkreisen eine Verschärfung der Voraussetzungen für eine Strafbefreiung diskutiert wird.

Neben der Berataung vertreten wir Sie bei Abgabe einer Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden. Dabei ist eine reibungslose Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine Selbstverständlichkeit für uns.