Allgemeines Strafrecht

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Das allgemeine Strafrecht umfasst hauptsächlich die Straftaten, deren Tatbestände im Strafgesetzbuch zu finden sind und im Alltag häufig vorkommen. Hierzu gehören u.a.:

  • Diebstahl, Betrug, Unterschlagung,
  • Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“),
  • Körperverletzung in ihren verschiedenen Erscheinungsformen,
  • Raub, räuberische Erpressung,
  • Nötigung, Beleidigung,
  • Sexualstraftaten,
  • aber auch Kapitaldelikte wie Mord oder Totschlag.

Obwohl die Bezeichnung der Straftaten jedermann bekannt sind, empfiehlt es sich dennoch, einen Verteidiger einzuschalten. Denn häufig kann durch geschickte Verständigung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten eine günstigere und schnellere Beendigung des Verfahrens erreicht werden – gerade auch vor Erhebung einer Anklage. Auch hat nur der Verteidiger die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Dies ermöglicht es ihm, das Ermittlungsergebnis (im Hinblick auf die Beweisbarkeit der Tat) zu würdigen und eine Empfehlung hinsichtlich eines bestehenden Schweigerechts auszusprechen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich des allgemeinen Strafrechts umfassen die rechtliche Beratung und Vertretung in jeder Lage des Verfahrens – von der ersten Sekunde nach der Tat bis zum Abschluss eines Rechtsmittelverfahrens. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Untersuchungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden wie Vernehmungen, Durchsuchungen und nach Festnahmen.

Eines sollten Sie nie vergessen: Sie haben in jeder Situation das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers (und dürfen hiervon nicht abgehalten werden). Nutzen Sie es!