Insolvenzstrafrecht

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In der Krise eines Unternehmens geht es drunter und drüber. Da ist es verständlich, dass Sie auch einmal den Überblick verlieren können. Leider kommt es dann oft zu Situationen, die strafrechtliche Relevanz besitzen.

So kann z. B. bereits die verspätete Stellung eines Insolvenzantrages Strafbarkeit auslösen. Daneben gibt es aber auch noch weitere Straftaten, die in Krisensituationen häufig anzutreffen sind. Dazu zählen z. B. die Hinterziehung von Steuern, insbesondere von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), das Vorenthalten von Arbeitsentgelten (durch Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) oder Delikte aus dem Bereich der Untreue, Vollstreckungsvereitelung (etwa durch „Rettung“ von Vermögensgegenständen), Schuldner- oder Gläubigerbegünstigung oder Verletzung von Buchführungspflichten. Insoweit sind auch Schnittpunkte zum Wirtschaftsstrafrecht gegeben.

In diesem Bereich des Strafrecht bieten wir Ihnen nicht nur umfassende strafrechtliche Beratung und Vertretung an, sondern gehen einen Schritt weiter. Wir unterstützen Sie auch in häufig mit dem Strafverfahren einhergehenden zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verfahren. Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensverhältnisse zu ordnen und zu bereinigen. Soweit möglich, werden wir die Belange Ihres Betriebes berücksichtigen und uns gemeinsam mit Ihnen um dessen Fortbestand bemühen.