10 Fragen zum Inkasso

10 Fragen zum Inkasso

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Forderungseintreibung: Häufig gestellte Fragen

1. Rechtsstatus von Inkassobüros

Inkassobüros sind keine staatlichen Behörden. Sie sind private Unternehmen, die eine Vergütung für das Eintreiben überfälliger Schulden im Namen ihrer Kunden erhalten.

2. Kunden von Inkassobüros

Typischerweise sind die Kunden von Inkassobüros Firmen, die ihnen das Recht übertragen, überfällige Zahlungen einzuziehen. Dabei überprüfen die Inkassobüros nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung.

3. Pflichten des Inkassobüros vor Arbeitsbeginn

Ein Inkassobüro kann mit dem Eintreiben von Schulden beginnen, ohne den Schuldner vorher zu benachrichtigen, da das Gesetz keine vorherige Warnung vor Beginn der Eintreibungsmaßnahmen erfordert.

4. Zulässigkeit von Drohungen durch das Inkassobüro

Die Drohung mit rechtlichen Konsequenzen im Falle der Nichtzahlung einer Schuld ist kein Verbrechen, solange sie keine Merkmale böswilliger Nötigung oder Drohungen mit hohen Kosten und Gerichtsverfahren aufweist.

5. Gebühren für die Schuldeintreibung

Das Gesetz sieht keine Erhebung zusätzlicher Gebühren für die Eintreibung von Schulden über den Hauptbetrag der Schuld hinaus vor. Es ist nur erlaubt, einen Zinssatz von 5% ab dem Zeitpunkt der ersten Mahnung zu erheben, sofern dies vertraglich vereinbart ist.

6. Ausschluss fehlerhaft eingetriebener Schulden aus dem Register

Wenn eine Schuld irrtümlich eingetrieben wurde, ist das Inkassobüro verpflichtet, den Eintrag aus dem Schuldeintreibungsregister zu entfernen. Andernfalls kann der Schuldner gerichtliche Schritte einleiten, um die Situation zu korrigieren.

7. Schutz vor Maßnahmen des Inkassobüros

Ein vom Inkassobüro gesendetes Schreiben wird nicht als Verfolgung angesehen. Telefonische Belästigung ist verboten, und in solchen Fällen können Sie eine Strafanzeige erstatten.

8. Möglichkeit einer Klage gegen das Inkassobüro

Im Falle unrechtmäßiger Handlungen durch das Inkassobüro trägt das geschädigte Opfer keine Kosten für die Gerichtsverhandlung. Alle Gerichtskosten müssen vom Büro getragen werden.

9. Tätigkeit ausländischer Inkassobüros in der Schweiz

Ausländische Inkassobüros müssen über einen Schweizer Anwalt oder einen anderen Vertreter handeln, um Schulden in der Schweiz einzutreiben.

10. Direkte Zahlung der Schuld an den Gläubiger

Die Zahlung einer offenen Schuld kann direkt an den Gläubiger erfolgen, sofern in der Mahnung nicht angegeben ist, dass die Forderung an das Inkassobüro übertragen wurde.

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