Handelsrecht

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Als Handelsrecht wird das besondere Zivilrecht der Kaufleute bezeichnet. Es modifiziert dass allgemeine Zivilrecht, um den besonderen Anforderungen des Handelsverkehrs – insbesondere Zahl, Umfang und Geschwindigkeit einzelner Geschäfte – gerecht zu werden. Diese Vorschriften erstrecken sich auf jede Phase des Geschäfts – vom Vertragsschluss bis zu Gewährleistungsfällen.

Das Handelsrecht enthält insbesondere Vorschriften zu einzelnen Vertragstypen wie dem Kaufvertrag, Kommissionsgeschäften, zum Firmenrecht, Rechtsbeziehungen von und zu Handelsvertretern, aber auch zur Haftungsnachfolge und Nachhaftung beim Übergang des Betriebs und zur Vertretung.

Diese Sonderregeln sind zu beachten bei der Gestaltung und Durchführung von Verträgen, aber auch im Falle von Rechtsstreitigkeiten.