Insolvenzrecht

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Aus dem heutigen Wirtschaftsleben ist das Insolvenzrecht nicht mehr wegzudenken. Als Gläubiger eines insolventen Unternehmens stellen Sie sich viele Fragen:

Können Sie gelieferte Waren zurückerhalten oder sich aus zur Sicherheit abgetretenen Forderungen befriedigen? Wie können Sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens an Ihr Geld kommen? Wie sind Forderungen dem Insolvenzverwalter gegenüber anzumelden?

Viele Fragen können erst nach umfassender Prüfung des Einzelfalls seriös beantwortet werden.

Noch größer ist der Beratungsbedarf, wenn Ihr Unternehmen sich in einer finanziellen Notlage befindet. Es ist zu prüfen, ob in Ihrem Falle ein Insolvenzgrund vorliegt und ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen ist. Dabei ist zu beachten, dass ein Unterlassen der Antragstellung auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Es kann weitergehend erörtert werden, wie zweckmäßigerweise vorgegangen werden kann – z. B. Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Neben Beratungsleistungen unterstützen wir Sie auch gerne bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.

Zudem gibt es Fälle, in denen es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Insolvenzverwalter kommt. Auch hier vertreten wir gerne Ihre Interessen.