Gewerblicher Rechtsschutz

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Als Unternehmer stellen Sie einiges auf die Beine. Und das wollen Sie geschützt wissen.

Zu diesem Zweck gibt es den sog. gewerblichen Rechtsschutz. Es dient dem Schutz von Kennzeichen (Markenrecht, Geschmacksmuster), Erfindungen und technischen Anwendungen (Patente, Gebrauchsmuster), von Texten, Musik und Software (Urheberrecht) und Kunstwerken (Kunsturheberrecht).

Ob sie die Verletzung Ihrer Schutzrechte geltend machen oder Ihnen eine Verletzung von Schutzrechten Dritter zur Last gelegt wird: Wir beraten und vertreten Sie bei Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir beraten Sie in Lizenzfragen, gestalten oder überprüfen Ihre Verträge.