Erklärungsberatung

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Die richtige steuerrechtliche Bewertung wirtschaftlicher Sachverhalte ist mitunter ein schwierige Aufgabe.

Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, beraten wir Sie bei der Bewertung komplexer steuerrechtlicher Einzelfragen und unterstützen Sie bei der Anfertigung Ihrer Steuererklärung.

In Konflikten mit dem Finanzamt vertreten wir Sie im Besteuerungs- und Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden oder den Finanzgerichten – gerne auch in Kooperation mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Dabei erstrecken sich unsere Dienstleistungen auf den Bereich der in Unternehmen anfallenden Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer), einschließlich deren ggf. notwendigen Voranmeldungen, und natürlich auch auf die Einkommensteuer.

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