Forfaitierung

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Unter der Forfaitierung ist der Ankauf von Forderungen mit dem Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall zu verstehen. Hierbei haftet jedoch der Verkäufer für den Rechtsbestand der Forderung. Ist dies der Fall spricht man von einer echten Forfaitierung. Von einer unechten Forfaitierung ist hingegen die Rede, wenn der Rückgriff nicht ausgeschlossen ist. Besonders bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften gewinnt die Forfaitierung immer mehr an Bedeutung und stellt auch für mittelständische Unternehmen eine bedeutende Finanzierungsmöglichkeit dar. Grund hierfür ist, dass die Fremdfinanzierung über Kredite aufgrund des verschärften internationalen Wettbewerbs immer schwieriger wird. Zudem gewähren Banken durch Basel II nicht mehr so leicht Kredite. Bei der Forfaitierung stellt der Importeur im Vorfeld einen Wechsel aus und verpflichtet sich damit zu einer Zahlung in drei bzw. sechs Monaten. Über die Bank des Importeurs wird der Wechsel an den Exporteur weitergeleitet. Dieser wiederum verkauft den Wechsel an den Forfaiteur. Dieser legt bei Fälligkeit des Wechsels diesen der bezogenen Bank vor und macht so seine Forderung geltend. Voraussetzung für die Forfaitierung ist dass es sich um mittel- bis langfristige Forderungen handelt und der Schuldner eine einwandfreie Bonität vorweisen kann. Zudem muss der Sitz der Bank des Importeurs als international kreditwürdig angesehen werden und die Forderung muss auf Euro oder Dollar lauten. Die Vorteile der Forfaitierung liegen in der Beschaffung von schnellen liquiden Mittel und der Abgabe des Ausfallrisikos. Zudem entsteht eine vollständige Bilanzentlastung und eine Fremdfinanzierung. Nachteilig ist anzusehen, dass die Finanzierungskosten bei der Forfaitierung wesentlich höher sind als bei vergleichbaren Finanzierungen.

Unter der Forfaitierung ist der Ankauf von Forderungen mit dem Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall zu verstehen. Hierbei haftet jedoch der Verkäufer für den Rechtsbestand der Forderung. Ist dies der Fall spricht man von einer echten Forfaitierung. Von einer unechten Forfaitierung ist hingegen die Rede, wenn der Rückgriff nicht ausgeschlossen ist.

Besonders bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften gewinnt die Forfaitierung immer mehr an Bedeutung und stellt auch für mittelständische Unternehmen eine bedeutende Finanzierungsmöglichkeit dar.
Grund hierfür ist, dass die Fremdfinanzierung über Kredite aufgrund des verschärften internationalen Wettbewerbs immer schwieriger wird. Zudem gewähren Banken durch Basel II nicht mehr so leicht Kredite.


Bei der Forfaitierung stellt der Importeur im Vorfeld einen Wechsel aus und verpflichtet sich damit zu einer Zahlung in drei bzw. sechs Monaten. Über die Bank des Importeurs wird der Wechsel an den Exporteur weitergeleitet. Dieser wiederum verkauft den Wechsel an den Forfaiteur. Dieser legt bei Fälligkeit des Wechsels diesen der bezogenen Bank vor und macht so seine Forderung geltend. Voraussetzung für die Forfaitierung ist dass es sich um mittel- bis langfristige Forderungen handelt und der Schuldner eine einwandfreie Bonität vorweisen kann.


Zudem muss der Sitz der Bank des Importeurs als international kreditwürdig angesehen werden und die Forderung muss auf Euro oder Dollar lauten. Die Vorteile der Forfaitierung liegen in der Beschaffung von schnellen liquiden Mittel und der Abgabe des Ausfallrisikos. Zudem entsteht eine vollständige Bilanzentlastung und eine Fremdfinanzierung. Nachteilig ist anzusehen, dass die Finanzierungskosten bei der Forfaitierung wesentlich höher sind als bei vergleichbaren Finanzierungen.