Bussgeldbescheid

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Wenn Sie gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen haben, dann leitet die Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren ein. Hierzu können Sie einen Anhörungsbogen und nach durchgeführten Ermittlungen einen Bußgeldbescheid erhalten. Wird dieser rechtswirksam, dann ist er ein Titel, aus welchem die Behörde gegen Sie vorgehen kann. Nicht selten werden dabei zum Bußgeld auch Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg vorgenommen. Das kann zu unliebsamen Überraschungen führen. Dann kann ein Vergehen auch zum Verlust des Führerscheins oder dem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Hiergegen können Sie sich aber zur Wehr setzen, indem Sie rechtzeitig Ihren Rechtsanwalt  und Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Der Verkehrsrechtsanwalt kann Ihnen helfen. Sie finden Ihren Verkehrsrechtsanwalt auch in Lingen.

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Ihr Verkehrsrechtsanwalt hilft.

Als Halter eines Fahrzeuges erhalten Sie einen Anhörungsbogen, wenn mit Ihrem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist. Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zum Fahrer zu machen. Sie müssen sich selber oder Dritte nicht belasten. Es empfiehlt sich auch, keine Angaben zur Sache zur machen, sondern Sie sollten lieber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, der durch Akteneinsicht schnell feststellen kann, wie weiter vorgegangen werden muß. Auf keinen Fall sollten Sie Angaben gegenüber Behörden tätigen. Dieses kann sich nur nachteilig für Sie auswirken. Auch Ihr Verkehrsrechtsanwalt wird nicht unbedingt jetzt schon Angaben machen.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Ihr Fachanwalt Verkehrsrecht hilft.

Nach dem Anhörungsbogen folgt normalerweise der Bußgeldbescheid. Dieser wirkt wie ein Titel, aus dem vollstreckt werden kann, wenn er denn wirksam wird. Die zuständige Behörde hat den Sachverhalt gewürdigt und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vergehen von Ihnen begangen worden ist. Hiergegen kann mit einer Frist von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Dieses sollten Sie wieder durch Ihren Verkehrsrechtsanwalt machen lassen. Er weiß, ob bereits eine Einlassung abgegeben werden soll, oder nicht. Wenn Einspruch eingelegt wurde, prüft die Behörde den Sacherhalt erneut. Sollte sie weiterhin der Auffassung sein, dass der Bescheid richtig ist, dann wird sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgeben. Dieses prüft erneut den Sachverhalt und beraumt dann entweder einen Termin zur Hauptverhandlung an oder entscheidet per Beschluß, so dass das Verfahren eingestellt wird. An der Hauptverhandlung nehmen Sie dann gemeinsam mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht teil.

Teilnahme in der Hauptverhandlung: Ihr Verkehrsrechtsanwalt hilft.

An der Hauptverhandlung sollten Sie nie alleine teilnehmen. Lassen Sie sich dort in jedem Fall von Ihrem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten. Nur ein Spezialist im Verkehrsrecht kennt die Schliche, mit denen ein Bußgeldbescheid für unwirksam erklärt werden kann. Fragen Sie uns. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen gerne.