Schnell ist es passiert. Auch wenn Sie sich krampfhaft versuchen, an die Geschwindigkeitsvorschriften zu halten, waren Sie vielleicht einmal kurz abgelenkt und haben ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen und die Radarfalle hat ausgelöst. Ärgerlich ist das, zumal es meist recht teuer werden kann und dann auch noch im Fahreignungsregister in Flensburg Punkte eine Eintragung erfolgt. Um die Wertung einer Messung zu erschüttern, ist Fachwissen notwendig. Die Gerichte sehen die Messverfahren inzwischen größtenteils als standardisierte Verfahren an, so dass sie ersteinmal davon ausgehen, dass die Messungen korrekt waren. Daher brauchen Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die Angelegenheit umfangreich überprüft. Es gibt verschiedene Messverfahren, die kurz vorgestellt werden sollen: Radarmessung Bei der Messung mit einem Radargerät wird über eine Richtantenne eine elektromagnetische Welle ausgestrahlt. Geraten Sie mit Ihrem Fahrzeug in diesen Radarstrahl, wird die Welle reflektiert vom Fahrzeug und ein Teil der Strahlung gelangt zurück zur Antenne. Hierbei wird die Frequenz des Strahles verändert und wodurch die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt werden kann. Die bekanntensten Radarmessgeräte sind: Multanova 6 F Traffipax Speedophot Lasermessung Bei der Lasermessung wird von dem Messgerät eine Folge von Impulsen auf das Fahrzeug abgesandt, die dann vom Fahrzeug zum Messgerät zurück reflektiert werden. Es wird dann für jeden Impuls die Laufzeit bis zum Wiedereintreffen am Messgerät berechnet. Aufgrund der Veränderung berechnet das Gerät sodann die Fahrgeschwindigkeit. Es gibt hier insbesondere folgende Geräte: Leivtec XV3 Riegl FG 21-P Riegl LR90-235/P Vitronic Poliscan Speed Lichtschrankenmessung Bei der Lichtschrankenmessung werden mehrere Infrarot- oder Laserstrahlen in vorab festgelegten Abständen zur Fahrbahn in einem rechten Winkel gestrahlt. Das Gerät misst dann, welche Zeit das Fahrzeug zur Durchquerung der Strahlen benötigt, woraus dann aufgrund des vorgegebenen Abstandes der Lichtschranken die Geschwindigkeit ermittelt werden kann. Gemessen wird gerne mit dem ESO ES 3.0 Induktionsschleifen und Sensormessung Insbesondere bei fest eingebauten Messanlagen wird mit sog. Induktionsschleifen gemessen. Dabei sind in den Boden druckempfindliche Koaxialkabelparallel in den Straßenbelag eingebracht, die beim Überfahren Signale an das Messgerät liefern, welches dann aufgrund des Zeitabstandes die Geschwindigkeit ermitteln kann. Verwendet werden hierbei: Traffipax TraffiStar S 330 Traffiphot S Hinterherfahren Mit in Fahrzeugen festeingebauten Messgeräten kann auch durch das Nachfahren die Geschwindigkeit gemessen werden. Der Messbeamte fährt dabei hinter einem Fahrzeug her, wobei Geschwindigkeit und Strecke ermittelt und aufgezeichnet werden. Gleichzeitig wird eine Videoaufzeichnung gefertigt. In dem Nachfahrenden Fahrzeug ist folgendes Gerät verbaut: ProVida 2000 modular Oftmals sind Messverfahren wegen etwaiger Formfehler angreifbar. Allerdings sind diese Fehler nicht bei oberflächlicher Prüfung der Akte zu finden, sondern bedürfen schon der erweiterten Kenntnis, die nicht jeder Rechtsanwalt besitzt. Daher scheuen Sie sich nicht, Ihren Verkehrsrechtsanwalt zu kontaktieren. Gerne per Telefon, Fax oder Email.

Geschwindigkeitsverstoß

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Schnell ist es passiert. Auch wenn Sie sich krampfhaft versuchen, an die Geschwindigkeitsvorschriften zu halten, waren Sie vielleicht einmal kurz abgelenkt und haben ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen und die Radarfalle hat ausgelöst. Ärgerlich ist das, zumal es meist recht teuer werden kann und dann auch noch im Fahreignungsregister in Flensburg Punkte eine Eintragung erfolgt.

Um die Wertung einer Messung zu erschüttern, ist Fachwissen notwendig. Die Gerichte sehen die Messverfahren inzwischen größtenteils als standardisierte Verfahren an, so dass sie ersteinmal davon ausgehen, dass die Messungen korrekt waren. Daher brauchen Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die Angelegenheit umfangreich überprüft. Es gibt verschiedene Messverfahren, die kurz vorgestellt werden sollen:

Radarmessung

Bei der Messung mit einem Radargerät wird über eine Richtantenne eine elektromagnetische Welle ausgestrahlt. Geraten Sie mit Ihrem Fahrzeug in diesen Radarstrahl, wird die Welle reflektiert vom Fahrzeug und ein Teil der Strahlung gelangt zurück zur Antenne. Hierbei wird die Frequenz des Strahles verändert und wodurch die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt werden kann. Die bekanntensten Radarmessgeräte sind:

  • Multanova 6 F
  • Traffipax Speedophot

Lasermessung

Bei der Lasermessung wird von dem Messgerät eine Folge von Impulsen auf das Fahrzeug abgesandt, die dann vom Fahrzeug zum Messgerät zurück reflektiert werden. Es wird dann für jeden Impuls die Laufzeit bis zum Wiedereintreffen am Messgerät berechnet. Aufgrund der Veränderung berechnet das Gerät sodann die Fahrgeschwindigkeit. Es gibt hier insbesondere folgende Geräte:

  • Leivtec XV3
  • Riegl FG 21-P
  • Riegl LR90-235/P
  • Vitronic Poliscan Speed

Lichtschrankenmessung

Bei der Lichtschrankenmessung werden mehrere Infrarot- oder Laserstrahlen in vorab festgelegten Abständen zur Fahrbahn in einem rechten Winkel gestrahlt. Das Gerät misst dann, welche Zeit das Fahrzeug zur Durchquerung der Strahlen benötigt, woraus dann aufgrund des vorgegebenen Abstandes der Lichtschranken die Geschwindigkeit ermittelt werden kann. Gemessen wird gerne mit dem

  • ESO ES 3.0

Induktionsschleifen und Sensormessung

Insbesondere bei fest eingebauten Messanlagen wird mit sog. Induktionsschleifen gemessen. Dabei sind in den Boden druckempfindliche Koaxialkabelparallel in den Straßenbelag eingebracht, die beim Überfahren Signale an das Messgerät liefern, welches dann aufgrund des Zeitabstandes die Geschwindigkeit ermitteln kann. Verwendet werden hierbei:

  • Traffipax TraffiStar S 330
  • Traffiphot S

Hinterherfahren

Mit in Fahrzeugen festeingebauten Messgeräten kann auch durch das Nachfahren die Geschwindigkeit gemessen werden. Der Messbeamte fährt dabei hinter einem Fahrzeug her, wobei Geschwindigkeit und Strecke ermittelt und aufgezeichnet werden. Gleichzeitig wird eine Videoaufzeichnung gefertigt. In dem Nachfahrenden Fahrzeug ist folgendes Gerät verbaut:

  • ProVida 2000 modular

Oftmals sind Messverfahren wegen etwaiger Formfehler angreifbar. Allerdings sind diese Fehler nicht bei oberflächlicher Prüfung der Akte zu finden, sondern bedürfen schon der erweiterten Kenntnis, die nicht jeder Rechtsanwalt besitzt. Daher scheuen Sie sich nicht, Ihren Verkehrsrechtsanwalt zu kontaktieren. Gerne per Telefon, Fax oder Email.

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