Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

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Es ist zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot zu unterscheiden. Bei einem Fahrverbot wird für einen Zeitraum von 1-3 Monaten untersagt, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Hierfür wird der Führerschein bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abgegeben. Das Fahrverbot hat eine Denkzettelfunktion und soll deutlich machen, dass das Fehlverhalten im Straßenverkehr nicht hinnehmbar ist. Auf entsprechenden Antrag wird der Führerschein nach Ablauf der Frist zurückgegeben und eine aktiev Teilnahme am Straßenverkehr wird wieder gestattet.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird das Recht, welches in der Fahrerlaubnis verbrieft ist, endgültig enzogen. Es wird dann meistens eine Sperre festgesetzt, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erworben werden kann. Der Führerschein wird eingezogen und entwertet. Ist diese Sperrfrist dann abgelaufen, ist bei der zuständigen Verkehrsbehörde der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu stellen. Hierfür ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des FEV gegeben sind. Das bedeutet, dass die Zuverlässigkeit nachzuweisen ist. Dieses erfolgt dann meistens über die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund Idiotentest genannt.

Wie kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis?

Die Behörden können die Berechtigung, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auf unterschiedliche Art und Weise einschränken oder aufheben. Dieses geschieht meistens schon durch durch die Sicherstellung und Beschlagnahme des Führerscheins. Die Polizei kann z.B. bereits bei der allgemeinen Verkehrskontrolle, wenn Alkohol und/oder Drogen im Spiel waren, den Führerschein sicherstellen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen worden ist und in einem späteren Verfahren mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen ist. Dabei erfolgt die Sicherstellung des Führerscheins dann, wenn der Maßnahme zugestimmt wird. Besteht das Einverständnis nicht, dann kann die Polizei den Führerschein beschlagnahmen. In beiden Fällen darf ein Fahrzeug dann nicht mehr aktiv bewegt werden. Wird es dennoch aktiv bewegt, dann liegt eine Straftat vor, nämlich das Fahren ohne Führerschein

Auch wird die zuständige Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn im FAER (Fahreignungsregister = früher Verkehrszentralregister) Eintragungen vorliegen und dort 8 Punkte vermerkt sind.

Was passiert nach dem Entzug der Fahrerlaubnis?

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird prüfen, ob gegen die Sicherstellung oder Beschlagnahme Rechtsmittel eingelegt werden kann und soll. Eine konkrete Aussage kann aber erst nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte getroffen werden. Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wird also zunächst die Akte anfordern und das den Inhalt prüfen. Dann erst wird er konkret die nächsten rechtlichen Schritte anraten. Oft ist von einem gerichtlichen Verfahren abzuraten, um das Strafverfahren nicht zu beeinträchtigen, sondern dieses schnellstmöglich abzuschließen. Dieser Weg wird aber nur beschritten, wenn wenig Aussichten auf Wiedererlangung des Führerscheines und damit der Fahrerlaubnis, auch im Falle der vorläufigen Entziehung, bestehen.

Im Falle der rechtmäßigen Entziehung der Fahrerlaubnis, wobei ein Verwaltungsgerichtsverfahren meistens nicht ausbleiben wird, muss zur Wiedererteilung die Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Hierfür kann die Behörde die Durchführung einer MPU anordnen. Hierauf sollte eine gute Vorbereitung erfolgen.

Was ist ein Fahrverbot und was macht man dagegen?

Das Fahrverbot ist eine erzieherische Maßnahme und wird als Nebenfolge zur Geldbuße im Bußgeldbescheid oder im Urteil festgesetzt. Im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis bei einem Fahrverbot nicht. Nach Ablauf der Frist erhält der Betroffene seinen Führerschein ohne weitere Maßnahmen zurück.

Das Fahrverbot wird am häufigsten wegen Geschwindigkeitsverstößen (mehr als 30 km/h innerorts, mehr als 40 km/h außerorts, innerhalb eines Jahres 2 x mit mehr als 25 km/h) verhängt. Dazu gibt es Fahrverbote wegen Rotlichtverstößen und aus anderen Gründen. Hier kann ein qualifizierter Sachvortrag des Anwaltes für Verkehrsrecht dafür sorgen, dass vom Fahrverbot abgesehen wird, was dann meistens mit einer Erhöhung der Geldbuße einhergeht. Vom Fahrverbot kann aus verschiedenen Gründen abgesehen werden, z.B. Existenzgefährdung bei Verlust des Arbeitsplatzes, erstmaliger Verstoß und auch andere Gründe.

In der Hauptverhandlung sollte in jedem Fall ein ausführlicher Sachvortrag durch den Fachwanwalt für Verkehrsrecht erfolgen. Hierzu ist eine umfangreiche und gute Beratung notwendig, damit hier vor Gericht keine Fehler gemacht werden.

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