Forderungseintreibung: Häufig gestellte Fragen
1. Rechtsstatus von Inkassobüros
Inkassobüros sind keine staatlichen Behörden. Sie sind private Unternehmen, die eine Vergütung für das Eintreiben überfälliger Schulden im Namen ihrer Kunden erhalten.
2. Kunden von Inkassobüros
Typischerweise sind die Kunden von Inkassobüros Firmen, die ihnen das Recht übertragen, überfällige Zahlungen einzuziehen. Dabei überprüfen die Inkassobüros nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung.
3. Pflichten des Inkassobüros vor Arbeitsbeginn
Ein Inkassobüro kann mit dem Eintreiben von Schulden beginnen, ohne den Schuldner vorher zu benachrichtigen, da das Gesetz keine vorherige Warnung vor Beginn der Eintreibungsmaßnahmen erfordert.
4. Zulässigkeit von Drohungen durch das Inkassobüro
Die Drohung mit rechtlichen Konsequenzen im Falle der Nichtzahlung einer Schuld ist kein Verbrechen, solange sie keine Merkmale böswilliger Nötigung oder Drohungen mit hohen Kosten und Gerichtsverfahren aufweist.
5. Gebühren für die Schuldeintreibung
Das Gesetz sieht keine Erhebung zusätzlicher Gebühren für die Eintreibung von Schulden über den Hauptbetrag der Schuld hinaus vor. Es ist nur erlaubt, einen Zinssatz von 5% ab dem Zeitpunkt der ersten Mahnung zu erheben, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
6. Ausschluss fehlerhaft eingetriebener Schulden aus dem Register
Wenn eine Schuld irrtümlich eingetrieben wurde, ist das Inkassobüro verpflichtet, den Eintrag aus dem Schuldeintreibungsregister zu entfernen. Andernfalls kann der Schuldner gerichtliche Schritte einleiten, um die Situation zu korrigieren.
7. Schutz vor Maßnahmen des Inkassobüros
Ein vom Inkassobüro gesendetes Schreiben wird nicht als Verfolgung angesehen. Telefonische Belästigung ist verboten, und in solchen Fällen können Sie eine Strafanzeige erstatten.
8. Möglichkeit einer Klage gegen das Inkassobüro
Im Falle unrechtmäßiger Handlungen durch das Inkassobüro trägt das geschädigte Opfer keine Kosten für die Gerichtsverhandlung. Alle Gerichtskosten müssen vom Büro getragen werden.
9. Tätigkeit ausländischer Inkassobüros in der Schweiz
Ausländische Inkassobüros müssen über einen Schweizer Anwalt oder einen anderen Vertreter handeln, um Schulden in der Schweiz einzutreiben.
10. Direkte Zahlung der Schuld an den Gläubiger
Die Zahlung einer offenen Schuld kann direkt an den Gläubiger erfolgen, sofern in der Mahnung nicht angegeben ist, dass die Forderung an das Inkassobüro übertragen wurde.
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Katharina Braun war eine erfahrene Menschenrechtsaktivistin und Anwältin, die zuvor als „Menschenrechtsanwältin“ für die Europäische Bürgerrechtsunion tätig war. Mit einem fundierten juristischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im Völkerrecht hatte sie ein leidenschaftliches Interesse an den Menschenrechten. Heute ist sie eine aufstrebende Bloggerin, die sich auf juristische und rechtliche Themen spezialisiert hat.