Stand: 2025 – Aktualisierte Informationen und präzisierte Erläuterungen zu den Inkassopraktiken in Deutschland
Inkassobüros sind für das Eintreiben überfälliger Forderungen im Auftrag ihrer Mandanten tätig. Im Jahr 2025 gelten dabei einige Neuerungen, die vor allem den Verbraucherschutz stärken und zu einer einheitlichen Regulierung führen. Nachfolgend beantworten wir zehn häufig gestellte Fragen rund um das Inkasso.
1. Was ist der Rechtsstatus von Inkassobüros?
Inkassobüros sind private Dienstleister – sie agieren nicht als staatliche Behörden.
Neu: Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen sie einer zentralisierten Zulassung und Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz. Diese Maßnahme soll zu einheitlichen Standards und mehr Transparenz in der Branche beitragen.
2. Wer sind die Kunden von Inkassobüros?
Typischerweise beauftragen Unternehmen Inkassobüros, um säumige Zahlungen einzutreiben.
Hinweis: Bei der Übertragung des Einziehungsrechts prüft das Inkassobüro in der Regel nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung – diese Verantwortung verbleibt beim ursprünglichen Gläubiger.
3. Welche Pflichten hat ein Inkassobüro vor Beginn der Eintreibung?
Ein Inkassobüro kann grundsätzlich ohne vorherige Benachrichtigung des Schuldners tätig werden, da das Gesetz keine verpflichtende Vorwarnung vorschreibt.
Aktuell: Einige neue Verbraucherschutzvorgaben fordern jedoch, dass die ersten Schreiben in klar verständlicher Sprache abgefasst sein müssen, um den Schuldner über seine Rechte zu informieren.
4. Sind Drohungen durch Inkassobüros zulässig?
Die Androhung rechtlicher Schritte im Falle der Nichtzahlung ist grundsätzlich erlaubt – sofern sie sachlich und ohne böswillige Nötigung erfolgt.
Neu: Inkassoschreiben müssen seit 2025 zusätzlich den Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen, sodass aggressive oder unklare Formulierungen vermieden werden.
5. Welche Gebühren dürfen Inkassobüros erheben?
Das Gesetz gestattet keine Erhebung von zusätzlichen Gebühren über den ursprünglichen Forderungsbetrag hinaus.
Detail: Es ist zulässig, vertraglich vereinbarte Verzugszinsen – derzeit meist 5 % ab dem Zeitpunkt der ersten Mahnung – zu berechnen. Inkassobüros dürfen keine pauschalen Extrakosten ohne entsprechende vertragliche Grundlage verlangen.
6. Was passiert bei fehlerhaft eingetriebenen Schulden?
Wird eine Schuld irrtümlich eingezogen, ist das Inkassobüro verpflichtet, den entsprechenden Eintrag aus dem Schuldeintreibungsregister zu entfernen.
Tipp: Sollte der Schuldner feststellen, dass eine Forderung zu Unrecht erhoben wurde, kann er gerichtliche Schritte einleiten, um die Korrektur zu erzwingen.
7. Wie ist der Schutz vor unzulässigen Maßnahmen des Inkassobüros geregelt?
Ein einfaches Schreiben eines Inkassounternehmens stellt keine rechtswidrige Verfolgung dar.
Wichtig: Telefonische Belästigungen oder wiederholte unzulässige Kontaktaufnahmen sind jedoch unzulässig. Verbraucher können in solchen Fällen Strafanzeige erstatten.
8. Besteht die Möglichkeit, gegen ein Inkassobüro zu klagen?
Ja – im Falle unrechtmäßiger Inkassomaßnahmen muss das Inkassobüro für alle daraus entstehenden Gerichtskosten aufkommen.
Neu: Die aktuellen Regelungen aus 2025 stellen sicher, dass geschädigte Verbraucher im Prozess nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.
9. Unter welchen Bedingungen dürfen ausländische Inkassobüros in der Schweiz tätig werden?
Ausländische Inkassounternehmen, die in der Schweiz Forderungen eintreiben, müssen über einen in der Schweiz zugelassenen Anwalt oder einen sonstigen Vertreter agieren.
Grund: Diese Regelung dient dem Schutz der Verbraucher und gewährleistet die Einhaltung schweizerischer Rechtsvorschriften.
10. Kann die Schuld auch direkt an den Gläubiger gezahlt werden?
Ja – ist in der Mahnung nicht ausdrücklich angegeben, dass die Forderung an das Inkassobüro abgetreten wurde, kann die Zahlung direkt an den ursprünglichen Gläubiger erfolgen.
Tipp: Achten Sie genau auf den Inhalt des Schreibens, um unnötige Zahlungen an Inkassounternehmen zu vermeiden.
Diese aktualisierte Darstellung gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die wesentlichen Aspekte des Inkassorechts im Jahr 2025. Durch die zentralisierte Aufsicht und die neuen Verbraucherschutzvorgaben wird ein transparenteres und einheitlicheres System angestrebt, das sowohl die Rechte der Schuldner als auch die Wirtschaftlichkeit der Inkassodienstleistungen berücksichtigt.

Katharina Braun war eine erfahrene Menschenrechtsaktivistin und Anwältin, die zuvor als „Menschenrechtsanwältin“ für die Europäische Bürgerrechtsunion tätig war. Mit einem fundierten juristischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im Völkerrecht hatte sie ein leidenschaftliches Interesse an den Menschenrechten. Heute ist sie eine aufstrebende Bloggerin, die sich auf juristische und rechtliche Themen spezialisiert hat.