Der Begriff Debitor wird in mehreren Zusammenhängen verwendet. Der Begriff selbst kommt aus dem lateinischen und bedeutet „Schuldner“ von Geld oder Waren. Im Bankenwesen wird so der Kreditnehmer, demgegenüber eine kurz- oder mittelfristige Forderung besteht, genannt.
In der Debitorenbuchhaltung ist der Debitor der Vertragpartner, für den das Unternehmen eine Leistung erbracht hat und gegen den daher eine Forderung aus Lieferung und Leistung besteht. Im Bereich des Inkassos und Factorings ist mit dem Debitor der Drittschuldner gemeint, der von dem Altgläubiger im Rahmen eines Abtretungsvertrages auf den Neugläubiger übertragenen Forderung.
Umgangssprachlich ist ein Debitor also einfach nur der Kunde eine Unternehmens. Kunden eines Kreditinstitutes, die sich dort Geld geliehen haben, werden auch als Debitoren bezeichnet.
In der Bilanz findet der Begriff Debitor Verwendung für Positionen für kurz- und mittelfristige Forderungen an Kunden sowie an Kreditinstitute.
Das Gegenteil von Debitor (Schuldner) ist der Kreditor (Gläubiger).
Katharina Braun war eine erfahrene Menschenrechtsaktivistin und Anwältin, die zuvor als „Menschenrechtsanwältin“ für die Europäische Bürgerrechtsunion tätig war. Mit einem fundierten juristischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im Völkerrecht hatte sie ein leidenschaftliches Interesse an den Menschenrechten. Heute ist sie eine aufstrebende Bloggerin, die sich auf juristische und rechtliche Themen spezialisiert hat.