Werkvertragsrecht

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Werkverträge liegen einer großen Bandbreite von Geschäften zu Grunde. Angefangen von kleineren Reparaturarbeiten eines Handwerkers bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung eines Eigenheims oder Kaufhauses spielen Werkverträge eine Rolle. Aber auch jenseits dieser klassischen Bereich spielen Werkverträge eine Rolle – regelmäßig dann, wenn neben einer Tätigkeit auch die Herbeiführung eines Erfolges geschuldet wird. Dies kann, je nach Gestaltung des Vertrages im Einzelfall, auch z. B. bei Planungs- und Überwachungsleistungen eines Ingenieurs/Architekten, u.U. sogar bei Verträgen mit Ärzten der Fall sein

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