Die Strafverfolgungsbehörden intensivieren ihre Ermittlungsbemühungen hinsichtlich der Wirtschaftskriminalität, die Finanzbehörden weiten Ihre Kontrolle von Unternehmen aus.
Zudem werden den Finanzbehörden immer wieder Daten über Steuersünder zugespielt – in großem Stil aus dem Ausland, aufgrund von Streitigkeiten durch ehemalige Geschäftspartner oder im Zusammenhang mit einer Ehescheidung/Trennung.
Egal, ob Steuern versehentlich oder vorsätzlich verkürzt wurden, eine frühzeitige Beratung über die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige sollte in jedem Fall erwogen werden. Dies gilt umso mehr, als gegenwärtig in Gesetzgeberkreisen eine Verschärfung der Voraussetzungen für eine Strafbefreiung diskutiert wird.
Neben der Berataung vertreten wir Sie bei Abgabe einer Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden. Dabei ist eine reibungslose Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine Selbstverständlichkeit für uns.
Katharina Braun war eine erfahrene Menschenrechtsaktivistin und Anwältin, die zuvor als „Menschenrechtsanwältin“ für die Europäische Bürgerrechtsunion tätig war. Mit einem fundierten juristischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im Völkerrecht hatte sie ein leidenschaftliches Interesse an den Menschenrechten. Heute ist sie eine aufstrebende Bloggerin, die sich auf juristische und rechtliche Themen spezialisiert hat.