Als Unternehmer stellen Sie einiges auf die Beine. Und das wollen Sie geschützt wissen.
Zu diesem Zweck gibt es den sog. gewerblichen Rechtsschutz. Es dient dem Schutz von Kennzeichen (Markenrecht, Geschmacksmuster), Erfindungen und technischen Anwendungen (Patente, Gebrauchsmuster), von Texten, Musik und Software (Urheberrecht) und Kunstwerken (Kunsturheberrecht).
Ob sie die Verletzung Ihrer Schutzrechte geltend machen oder Ihnen eine Verletzung von Schutzrechten Dritter zur Last gelegt wird: Wir beraten und vertreten Sie bei Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir beraten Sie in Lizenzfragen, gestalten oder überprüfen Ihre Verträge.
Katharina Braun war eine erfahrene Menschenrechtsaktivistin und Anwältin, die zuvor als „Menschenrechtsanwältin“ für die Europäische Bürgerrechtsunion tätig war. Mit einem fundierten juristischen Hintergrund und umfangreicher Erfahrung im Völkerrecht hatte sie ein leidenschaftliches Interesse an den Menschenrechten. Heute ist sie eine aufstrebende Bloggerin, die sich auf juristische und rechtliche Themen spezialisiert hat.