Unfallregulierung

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Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung Ihnen den entstandenen Sachschaden und auch den Personenschaden ersetzt. Nur durch eine fachgerechte Beratung unter Zuhilfenahme Ihres Verkehrsrechtsanwaltes ist es möglich, alle Ihnen zustehenden Ansprüche ordnungsgemäß und für Sie zufriedenstellend durchzusetzen. Die Kosten Ihres Verkehrsrechtsanwaltes werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall von dem Unfallgegner übernommen. Ihnen entstehen daher keine weiteren Kosten. Und nur Ihr Verkehrsrechtsanwalt wird alle Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend machen, da die Versicherungen naturgemäß Ihnen nicht alle Ansprüche regulieren wollen und dann, wenn Sie den Schaden selber regulieren, gerne an vielen Stellen Abzüge vornehmen.

Ihr Verkehrsrechtsanwalt verhindert das.

Schadenersatzansprüche

Wir machen für Sie alle Sachansprüche geltend und setzen sie gegen den Unfallgegner durch:

  • Fahrzeugschaden
  • Sachverständigenkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Abschleppkosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall / Mietwagenkosten
  • Standgebühren
  • Post- und Telekommunikationskosten
  • u.v.m.

Schmerzensgeldansprüche

Sollten Sie auch noch durch den Verkehrsunfall persönlichen Schaden erlitten haben, macht Ihr Verkehrsrechtsanwalt noch weitere Ansprüche geltend:

  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Rentenansprüche
  • Erwerbsschaden
  • u.v.m.

Ihr Verkehrsrechtsanwalt ist darauf spezialisiert, sich mit den Versicherungen auseinander zu setzen. Nur wenn Sie ihm die Regulierung anvertrauen, werden Sie hinsichtlich alle Ansprüche befriedigt werden. Auch wenn ein persönliches Gespräch vor Ort nicht unmittelbar umsetzbar sein sollte, können Sie auch durch Übersendung nachfolgender Unterlagen gewiss sein, dass Ihre Ansprüche mit Elan und Erfolg durchgesetzt werden. Gerne steht Ihnen Ihr Verkehrsrechtsanwalt telefonisch immer zur Verfügung und wird nach Durchsicht der Unterlagen den Fall gerne mit Ihnen erörtern.

Übersenden Sie daher bitte für eine erfolgreiche Bearbeitung durch Ihren Verkehrsrechtsanwalt folgende Unterlagen:

  • Unfallschilderung
  • Unfallskizze
  • Verkehrsunfallanzeige der Polizei
  • Name und Versicherung des Unfallgegners (soweit vorhanden); ansonsten das Kennzeichen
  • Sachverständigengutachten (wenn bereits vorhanden)
  • Sachverständigenrechnung
  • Belege für unfallbedingte Aufwendungen (An- und Abmeldekosten etc.)
  • Kopie des Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheins
  • Vollmacht (auf dieser Internetseite unter Kontakt herunterzuladen)

Für den Fall von körperlichen Verletzungen:

  • Name und Anschrift des behandelnden Arztes
  • Schweigepflichtentbindungserklärung (auf dieser Internetseite unter Kontakt herunterzuladen)
  • Arztbericht (soweit vorhanden)

Kontoverbindung, zwecks Weiterleitung von hier eingehenden Fremdgeldern.

Wenn diese Unterlagen vorliegen, wird Ihr Verkehrsrechtsanwalt Ihren Fall prüfen, sich mit Ihnen in Verbindung setzen und nach einer Besprechung mit Ihnen die Regulierung durchführen. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

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